NWS IT GmbH

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der NWS IT GmbH · Stand 2026
— Rechtliches

Vertragsbedingungen

16 Abschnitte · Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
01

Geltungsbereich

1.1

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt) sind Inhalt des zwischen der NWS IT GmbH (nachfolgend „NWS IT“ genannt) und ihren Auftraggebern, Kunden und sonstigen Geschäftspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) abgeschlossenen Vertrages, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber oder Dritter, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von besonderen Vereinbarungen abweichen, sind für NWS IT auch dann nicht verbindlich, wenn vom Auftraggeber darauf Bezug genommen ist und NWS IT im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen hat. Entgegenstehenden Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2

Wurde im Einzelfall eine gesonderte von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Individualvereinbarung getroffen, werden die vorliegenden Geschäftsbedingungen dennoch subsidiär Bestandteil des Vertrages zwischen NWS IT und dem Auftraggeber, und zwar für die Bereiche des Rechtsverhältnisses, für die keine Regelungen vereinbart wurden.

1.3

Der Auftraggeber akzeptiert diese Bedingungen – wenn nicht auf andere Weise – so durch Annahme der Ware oder Leistung.

02

Angebote, Bestellungen, Vertragsabschluss

2.1

Angebote von NWS IT sind freibleibend, außer es wurde von Seiten NWS IT schriftlich eine bestimmte Bindungsdauer erklärt.

2.2

Der Vertrag kommt zwischen NWS IT und dem Auftraggeber erst zustande, wenn NWS IT den Vertragsabschluss schriftlich bestätigt.

2.3

Der Auftraggeber muss den Inhalt von Auftragsbestätigungen prüfen und gegebenenfalls unverzüglich widersprechen, ansonsten gilt der in der jeweiligen Auftragsbestätigung wiedergegebene Inhalt.

2.4

Mündliche oder telefonische Zusicherungen durch Angestellte oder selbständige Handelsvertreter von NWS IT bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung von NWS IT.

2.5

NWS IT ist dazu berechtigt Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte ganz oder auch nur teilweise zu delegieren.

03

Rücktritt vom Verbrauchergeschäft

3.1

Bei Verbrauchergeschäften bleiben die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes unberührt. Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von sieben Werktagen ab Erhalt der Lieferung einer bestellten Ware von einem im Fernabsatz geschlossenem Vertrag (oder abgegebenen Erklärung) zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

3.2

Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht bei Verträgen über Bild- und Bildtonaufzeichnungen oder Software, sofern diese entsiegelt wurden.

3.4

Im Falle eines Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der erhaltenen Ware statt.

04

Preise

4.1

Die Preise sind ohne Umsatzsteuer angegeben und gelten netto ab Firmensitz von NWS IT ohne Verpackung und Versandkosten (z.B. Transport, Versicherung). Die jeweils gültige Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistung, sonstige gesetzliche Steuern, Zölle, behördliche Abgaben, sonstige Gebühren, Kosten für Transport, Fracht, Verpackung, Versicherung trägt der Auftraggeber. Wenn nicht gesondert etwas anderes vereinbart wurde gelten die jeweils am Tag der Leistungserbringung gültigen Preislisten von NWS IT. Eine Änderung der Kostenfaktoren berechtigen NWS IT bis zur Lieferung auch nach Auftragsbestätigung zur Preisangleichung.

4.2

Preislisten gelten vorbehaltlich Preisänderung, Irrtum bzw. Druckfehler.

4.3

Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit, es sei denn es wurde eine Pauschale dafür vereinbart.

05

Zahlungsbedingungen

5.1

Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages prompt netto bei Rechnungserhalt ohne Abzug – bar oder spesenfrei eingelangt auf ein Konto von NWS IT zu erfolgen. Wechselsteuer, Diskont- und Inkassospesen gehen zu Lasten des Geschäftspartners. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist NWS IT berechtigt, nach Lieferung oder Leistung jeder einzelnen Einheit Rechnung zu legen.

5.2

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen unvollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Bemängelungen zurückzubehalten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen jedweder Art – ausgenommen rechtskräftig zuerkannte Forderungen – gegen Forderungen von NWS IT aufzurechnen.

5.3

Zahlungen des Auftraggebers werden zuerst auf Zinsen, Spesen und Kosten und sodann auf den ältesten Teil der Forderungen – auch wenn diese auf anderen Verträgen beruhen – angerechnet. Eine gegenteilige Widmung des Auftraggebers ist unwirksam.

5.4

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist NWS IT nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag und Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt. Der Auftraggeber ist im Fall, dass NWS IT vom Vertrag zurücktritt, nicht berechtigt eine sonstige Leistung von NWS IT oder Schadenersatz zu verlangen.

06

Zinsen, Zahlungsverzug

6.1

Vorauszahlungen werden nicht verzinst. Bei Zahlungsverzug ist NWS IT berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 %-Punkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz sowie Mahnspesen gemäß der gültigen Preisliste zu verrechnen.

6.2

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die durch seinen Zahlungsverzug tatsächlich entstandenen Kosten von NWS IT zu ersetzen; dazu zählen insbesondere die Kosten einer Beweissicherung, Mahnkosten und außergerichtliche angemessene Betreibungskosten (auch mittels Inkassobüros und/oder Anwalt), die Kosten der Einschaltung einer Auskunftei oder eines Kreditschutzverbandes.

6.3

Darüber hinaus ist NWS IT berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, bis der Auftraggeber den Verzug behoben hat, sowie vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen, ohne dass es der Setzung einer Nachfrist bedarf. Im Falle von Teilzahlungen tritt bei Verzug mit einer Ratenzahlung Terminverlust ein.

6.4

Für den Fall, dass nach Vertragsabschluss Umstände eintreten oder erkennbar werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in der Auftragshöhe als fraglich erscheinen lassen, ist NWS IT berechtigt, Vorauskasse oder die Beibringung einer Bankgarantie zu verlangen und im Weigerungsfall ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

07

Lieferung, Liefertermine

7.1

Die angegebenen Liefertermine sind keine Festtermine. NWS IT ist zu Teillieferungen berechtigt. Mit der Bereitstellung (Anzeige) der Lieferung/Leistung – spätestens mit der Übergabe an den Transporteur/Versand – geht die Leistungs- und Preisgefahr auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch bei Frei-Haus-Lieferungen.

7.2

Mit dem Gefahrenübergang gilt der Vertrag als durch NWS IT erfüllt und haftet diese nur noch für Mängel der Ware. Die Ware gilt grundsätzlich als nicht versichert.

7.3

NWS IT ist berechtigt, bei Annahmeverzug des Käufers die Ware auf dessen Rechnung freihändig zu verkaufen.

7.4

Wird ein Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten und ist danach eine vom Auftraggeber zu setzende angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen verstrichen, so kann der Auftraggeber erst dann mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurücktreten.

7.5

Kommt NWS IT mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für NWS IT unmöglich, so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens und eines Folgeschadens ausgeschlossen, soweit Verzug oder Unmöglichkeit von NWS IT nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurden.

7.6

Ist die vertraglich vereinbarte Lieferung nicht verfügbar, weil NWS IT von seinen eigenen Lieferanten nicht beliefert wurde oder der Vorrat erschöpft ist, ist NWS IT berechtigt, eine gleichwertige Lieferung zu erbringen. Ist dies nicht möglich, kann NWS IT vom Vertrag zurücktreten.

7.7

Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Streik oder andere Fabrikations- und Transportunterbrechungen entbinden NWS IT für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung; dauern sie länger als 60 Tage, ist NWS IT berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

7.8

NWS IT ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen teilweise oder ganz einzustellen, IT-Systeme abzuschalten oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn vom Auftraggeber zu vertretende Umstände vorliegen, insbesondere, wenn der Auftraggeber bei der Nutzung von IT-Systemen gegen vertragliche Vereinbarungen oder gegen das Gesetz verstößt. Vom Auftraggeber zu vertretende Umstände liegen insbesondere dann vor, wenn:

  • a) der Auftraggeber mit der Zahlung des Entgelts nach vorangegangener Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen im Verzug ist,
  • b) über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • c) der Auftraggeber eine notwendige Wartungsarbeit durch NWS IT nicht zulässt,
  • d) der Auftraggeber eine Störung des IT-Systems zu verantworten hat,
  • e) die Erbringung der Leistung aus anderen technischen Gründen unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar wird.
08

Exportlieferungen

8.1

Die Waren von NWS IT können, je nach Produktart, ausfuhrgenehmigungspflichtig bzw. einfuhrgenehmigungspflichtig sein. Der Auftraggeber anerkennt österreichische, ausländische und internationale Import-/Exportkontroll-Bestimmungen und -Beschränkungen und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.

09

Eigentumsvorbehalt

9.1

Bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Zinsen, Installations- und anderen Kosten) bleibt die Ware im uneingeschränkten Eigentum von NWS IT. Hat der Auftraggeber mehrere Geschäfte abgeschlossen, so ist NWS IT bei Verzug mit der Zahlung aus einem dieser Verträge berechtigt, unter Aufrechterhaltung des Vertrages die Herausgabe und sicherungsweise Übereignung der Ware zu verlangen.

9.2

Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Pflichten, ist NWS IT berechtigt, unter Aufrechterhaltung der Verträge sofort die Herausgabe aller unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen und deren weiteren Gebrauch zu untersagen.

9.3

Die Zurücknahme der Ware gilt für sich allein noch nicht als Rücktritt vom Vertrag; vielmehr ist hierfür eine abgesonderte Erklärung von NWS IT erforderlich. Der Auftraggeber hat auf seine Kosten für die ordnungsgemäße Lagerung und Instandhaltung der Vorbehaltsware zu sorgen.

9.4

Der Auftraggeber tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an NWS IT ab. Die Abtretung ist in den Büchern des Auftraggebers anzumerken.

9.5

Gerät der Auftraggeber mit seinen vertraglichen Verpflichtungen in Verzug, hat er auf Verlangen von NWS IT seine Schuldner bekanntzugeben und von der Abtretung zu benachrichtigen. Notfalls ist NWS IT berechtigt, die Verständigung selbst vorzunehmen.

10

Mängelrüge, Gewährleistung und Garantie

10.1

Der Auftraggeber hat zumindest folgende Mitwirkungspflichten:

  • a) unverzüglich nach Erhalt der Lieferung gründliche Prüfung und Testung der Ware auf Mängel, andernfalls gilt die Ware als genehmigt;
  • b) sofortige und nachweisliche Kontaktaufnahme mit NWS IT, falls ein Mangel festgestellt wird;
  • c) einvernehmliches Festlegen gemeinsam mit NWS IT wie mit der mangelhaften Ware verfahren werden soll;
  • d) in jedem Fall: Aufbewahrung der Ware zur Rückverfolgbarkeit der Ursache eines Warenmangels.

Falls der Auftraggeber diesen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, so geht der entstandene Schaden zu Lasten des Auftraggebers bzw. ist NWS IT von einer möglichen Haftung befreit.

10.2

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, beträgt die Gewährleistungsfrist auf alle von NWS IT gelieferten Waren 12 Monate. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Gebrauchte Waren werden vom Auftraggeber wie besichtigt unter Verzicht auf jedweden Gewährleistungsanspruch übernommen.

10.3

Allfällige auf Mängeln beruhende Schadenersatzansprüche verjähren ebenfalls mit Ablauf der Gewährleistungsfrist. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistung ist, dass der Auftraggeber sämtlichen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag voll nachgekommen ist.

10.4

Bei Verwendung fremden Verbrauchsmaterials, beim Einbau von Teilen fremder Herkunft und bei Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten von fremder Seite sieht sich NWS IT außerstande, Gewähr zu leisten, sofern der Auftraggeber nicht beweist, dass der Mangel nicht darauf zurückzuführen ist.

10.5

Eine allenfalls besonders vereinbarte Garantie erstreckt sich weder auf Lampen, Glasteile, Aggregate und Teile, die infolge ihres normalen Gebrauchs verbraucht werden, noch auf Defekte, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind.

10.6

Die Kosten für während der Gewährleistungs- bzw. Garantiezeit durchzuführende Reinigungs- und Wartungsarbeiten trägt der Auftraggeber.

10.7

Alle für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen vereinbarten Voraussetzungen gelten sinngemäß auch für die Inanspruchnahme von Garantieleistungen. Beginn der Frist ist das Lieferdatum bzw. der Abschluss der durchzuführenden Arbeiten.

10.8

Im Falle eines berechtigten Anspruchs wird NWS IT Fehlendes nachliefern bzw. nach eigener Wahl mangelhafte Teile instand setzen oder austauschen oder Ersatz liefern. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von NWS IT über. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

10.9

Erfüllungsort der Gewährleistung bzw. eines Garantieanspruchs ist die von NWS IT genannte Servicestelle. Die Kosten für Wegzeiten trägt der Auftraggeber.

10.10

Die Rücksendung beanstandeter Ware bedarf des ausdrücklichen vorherigen Einverständnisses von NWS IT und erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

10.11

Für die Leistungspflicht von NWS IT ist der schriftliche Vertrag bzw. die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Geringe Abweichungen in Quantität und Qualität sind ausdrücklich gestattet, insbesondere jene, die nur 2% der Waren betreffen.

10.12

Der Auftraggeber ist für den korrekten Einsatz der gelieferten Waren und für allfällig erforderliche Datensicherung allein verantwortlich. Eine Gewähr für die Eignung der Waren für den beabsichtigten speziellen Verwendungszweck besteht grundsätzlich nicht.

10.13

Verarbeitet NWS IT eine Sache weiter, welche vom Auftraggeber beigestellt wurde, so kann sich die Reklamation nur auf die Leistung von NWS IT beziehen. War die Mangelhaftigkeit ein Ergebnis einer mangelhaften beigestellten Sache, so hat der Auftraggeber kein Anrecht auf Schadenersatz.

11

Haftung und Schadenersatz

11.1

Soweit vertraglich oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vorgesehen ist, ist die Haftung von NWS IT für vertragliche und gesetzliche Schadenersatzansprüche auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden im Zusammenhang mit dem Helpdesk-Team bzw. Support oder anlässlich der Fernwartung.

11.2

Die Haftung für Sachschäden gem. Produkthaftungsgesetz wird für alle an der Herstellung und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen ausgeschlossen, sofern nicht ein Verbraucher den Schaden erleidet. Insoweit ein Haftungsausschluss gem. § 8 PHG unzulässig ist, gilt Punkt 11.1. sinngemäß.

11.3

Für die durch NWS IT zu vertretenden Schäden haftet NWS IT immer nur bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes.

11.4

Falls NWS IT ein Schaden dadurch entsteht, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, so haftet der Auftraggeber hierfür. Die Beweislast für die Erfüllung der Mitwirkungspflichten trägt der Auftraggeber.

11.5

Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Installation, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen durch den Auftraggeber ist jeder Ersatz für dadurch entstandene Schäden gänzlich ausgeschlossen.

11.6

Der Auftraggeber ist verpflichtet, für seine Datensicherung und die Sicherheit seiner Passwörter selbst Sorge zu tragen. NWS IT trifft keine Haftung für Verlust oder Veränderung von Daten des Auftraggebers. NWS IT ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um gespeicherte Daten gegen unberechtigte Zugriffe zu schützen.

11.7

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund der technischen Gegebenheiten des Internets niemals ein vollständiger Schutz vor Viren oder sonstigen schädlichen Programmen bestehen kann. NWS IT haftet deshalb nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

11.8

Bei Firewalls/VPNs, die von NWS IT installiert und/oder betrieben wurden, geht NWS IT mit größtmöglicher Sorgfalt nach dem Stand der Technik vor. Eine absolute Sicherheit kann nicht gewährleistet werden. Eine Haftung für Anwendungsfehler des Auftraggebers oder eigenmächtige Abänderungen der Software ohne Einverständnis von NWS IT wird nicht übernommen.

12

Urheberrechte, Verletzung von Schutzrechten Dritter

12.1

An den zu Angeboten bzw. Leistungen von NWS IT gehörenden Unterlagen bzw. Materialien, wie Quellcodes, Computerprogrammen, Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Plänen, Konstruktionen, technische Beschreibungen etc. sind sämtliche Rechte vorbehalten. Derartige Unterlagen dürfen vom Auftraggeber nicht ohne schriftliche Vereinbarung und/oder Bezahlung verwendet werden.

12.2

Sollte der Auftraggeber wegen der Verletzung von Schutzrechten aufgrund von NWS IT gelieferter Leistungen/Waren von Dritten in Anspruch genommen werden, so haftet NWS IT nur, wenn der Auftraggeber NWS IT unverzüglich über eine Inanspruchnahme unterrichtet hat.

12.3

Eine Haftung von NWS IT entfällt zur Gänze, wenn sich die Schutzrechtsverletzung aus einer Befolgung der durch den Auftraggeber erteilten Spezifikation ergibt.

12.4

Im Fall einer Schutzrechtsverletzung durch Verschulden von NWS IT ist NWS IT berechtigt, auf eigene Kosten wahlweise die erforderlichen Rechte nachzuerwerben oder die betroffenen Waren auszutauschen bzw. schutzrechtswahrend abzuändern oder den Wert der Waren zu erstatten.

13

Vom Auftraggeber beigestellte Materialien

13.1

NWS IT trifft keine Prüf- oder Warnpflicht bezüglich der vom Auftraggeber beigestellten Unterlagen bzw. Materialien (einschließlich Daten). Insbesondere haftet NWS IT nicht für Mängel, welche auf eine unterschiedliche Soft- oder Hardwareeinstellung zurückzuführen sind.

13.2

Die beigestellten Unterlagen bzw. Materialien können zu Dokumentationszwecken bei NWS IT verbleiben. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe.

13.3

Falls NWS IT ein Schaden durch die beigestellten Materialien (z.B. durch eingeschleppte Computerviren) entsteht, so haftet der Auftraggeber hierfür.

14

Datenschutz

14.1

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten elektronisch erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. NWS IT ist berechtigt, Daten, die für die Überprüfung der Kreditwürdigkeit und für die Eintreibung von Forderungen notwendig sind, an Auskunfteien, Banken, Gläubigerschutzinstitutionen und Rechtsanwälte bzw. Gerichte zu übermitteln.

14.2

NWS IT ist nicht verpflichtet, die Zulässigkeit der vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Datenverarbeitungen zu prüfen. Die Zulässigkeit der Überlassung von personenbezogenen Daten ist vom Auftraggeber sicherzustellen.

14.3

Gemäß DSGVO schließt NWS IT mit jedem Kunden eine Auftragsverarbeitervereinbarung (AVV) ab. Weitere Informationen siehe gesonderte AVV sowie Datenschutzerklärung.

15

Geheimhaltung

15.1

Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind oder dem Empfänger bereits vorher bekannt waren oder von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt wurden oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen Entscheidung offen zu legen sind.

15.2

Die mit NWS IT verbundenen Subauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

16

Schlussbestimmungen

16.1

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Werbung, Newsletter und sonstige Informationen per E-Mail zu erhalten und dass NWS IT die Daten für Support und interne Marketingzwecke verwenden darf. Diese Zustimmung ist widerruflich.

16.2

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass er auf Referenzlisten von NWS IT mit Namen, Kontaktdaten und Logo genannt wird.

16.3

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Landesgericht St. Pölten.

16.4

Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Allenfalls unwirksame Bestimmungen sind durch solche gültigen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

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